I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellungen von Arzneimitteln der Firma Dr.
Falk Pharma Österreich GmbH. Der Verkauf erfolgt ausschließlich gemäß diesen
Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden nicht
Vertragsbestandteil, soweit wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben.
Abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
II. Aufträge
Alle
Aufträge für den Bedarf von Krankenhäusern und des pharmazeutischen Großhandels
bitten wir, direkt an Schachinger Pharmalogistk
(shc-orderhandling-hagenbrunn@healthcare.at) zu senden.
III. Lieferung
Die
Lieferung von Arzneimitteln erfolgt ausschließlich an Großhändler und
Krankenhausapotheken, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) i.d.g.F. dazu
berechtigt sind, Arzneimittel zu beziehen. Durch die Bestellung von
Arzneimitteln erklären die Kunden, dass sie dazu laut AMG berechtigt sind und dass
sie sämtliche daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich der Dokumentation
von Lagerung und Lieferung nach den anwendbaren Gesetzen, insbesondere § 22
Arzneimittelbetriebsordnung (AMBO) i.d.g.F. und § 8 Apothekenbetriebsordnung
(ABO) i.d.g.F., vollständig erfüllen. Im Zweifelsfall behalten wir uns die
Möglichkeit vor, Angaben zu überprüfen und/oder Bestellungen abzulehnen.
Sämtliche
Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager und auf Gefahr des
Kunden (Gefahrenübergang). Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur
(Frächter bzw. Lagerhalter) haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen
Transport- und Lagerungsvorschriften insbesondere nach AMG, AMBO und/oder ABO
i.d.g.F.
Für
Anstaltsapotheken gilt Lieferung und Rückholung frei Haus und auf unsere Gefahr
als vereinbart. Gefahrenübergang findet bei Warenübernahme des Kunden statt.
Die Lieferung erfolgt so rasch wie möglich. Wir binden uns aber nicht an eine
feste Lieferfrist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder den
Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, die wir nicht zu vertreten haben,
so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Unvorhersehbare Umstände
sind z.B. Betriebsstörungen aller Art, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Rohstoffe, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie bei
unseren Lieferanten oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten
sind, Streik und rechtmäßige Aussperrung. Wird uns durch die vorgenannten
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der
Verpflichtung frei.
Unsere
Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.
Der Käufer
verpflichtet sich, die von Dr. Falk Pharma Österreich GmbH erworbenen Produkte
weder direkt noch indirekt in ein Land außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) auszuführen.
Zudem
verpflichtet sich der Käufer, diese Produkte nicht an einen Dritten zu
verkaufen oder sonst abzugeben, ohne den Dritten ebenfalls zur Einhaltung
dieses Ausfuhrverbots zu verpflichten.
Darüber
hinaus verpflichtet sich der Käufer, diese Produkte nicht an einen Dritten zu
verkaufen oder sonst abzugeben, wenn er weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass
dieser Dritte die Produkte aus dem EWR ausführen wird oder möglicherweise
ausführen könnte.
Jeder
Verstoß gegen die obengenannten Verbote hat zur Folge, dass der Käufer vom
weiteren Kauf von Produkten der Dr. Falk Pharma Österreich GmbH ausgeschlossen
wird bis die Dr. Falk Pharma Österreich GmbH sich davon überzeugt hat, dass der
Käufer dieses Ausfuhrverbot nicht erneut verletzen wird. Die Nichtausübung oder
Nichtverfolgung der Rechte aus dieser Regelung durch eine der Parteien bedeutet
weder den Verzicht auf diese Rechte noch hat sie einen künftigen Untergang
dieser Rechte zur Folge. Ein Verzicht auf die Geltung der in dieser Regelung
enthaltenen Verbote bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und muss von
dem verzichtenden Vertragspartner unterzeichnet werden.
IV. Preise
Es gelten
die Preise ab Lager, exklusive Porto, Versicherungskosten, Fracht und
Umsatzsteuer. Arzneispezialitäten stellen wir bezugsberechtigten Großhändlern
und Anstaltsapotheken zum Fabriksabgabepreis (FAP), vorbehaltlich
Preisänderungen, in Rechnung. Maßgebend sind die am Bestelltag gültigen Preise.
V. Rücknahme
Bei
Zurückziehung der Zulassung oder Auflassung einer Arzneispezialität erfolgt
eine Rücknahme bis zwei Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis
des österreichischen Apothekerverlages, vorausgesetzt das Verfalldatum liegt
nach dem Datum der Streichung aus dem Warenverzeichnis. Die Rücknahme wird zum
Fakturenwert der letzten Lieferung durchgeführt. Entsprechendes gilt für die
Rücknahme von Produkten, die von einem mit der österreichischen
Gesundheitsbehörde BASG/AGES Medizinmarktaufsicht vereinbarten Rückruf
betroffen sind.
In allen
anderen Fällen ist eine Rücknahme von Produkten nur nach vorheriger Zustimmung
durch uns innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung möglich.
Die Rücknahme bedarf der vorherigen Bestätigung des Kunden über die ordentliche
Lagerung auf unserem dafür bestimmten Formular und Überprüfung dieser Angaben
durch unseren Qualitätsmanagementbeauftragten. Wenn die vom Kunden gelieferten Nachweise über
ordnungsgemäße Lagerung und Transport aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend
sind, wird eine Rücknahme der Produkte jedenfalls abgelehnt.
Im Übrigen
ist die Rücknahme bestellter und käuflich erworbener Packungen zur Gutschrift
oder zum Umtausch nicht möglich.
Wir
erklären rechtsverbindlich, dass alle in Verkehr gebrachten Verpackungen
entpflichtet sind. Wir sind unter der Lizenznummer
21935 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial
erfolgt daher nicht.
VI. Zahlung
Der
Rechnungsbetrag ist innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank (EZB]
zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer hat
jedoch das Recht, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wir behalten
uns vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.
VII. Aufrechnung
Der Käufer
kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen
erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann
auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, die zum Zeitpunkt dieses
Vertragsabschlusses bestehen, getilgt hat. Der Käufer ist nicht berechtigt, die
Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf sie
jedoch im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern. Die aus Weiterveräußerung an
Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung
aller unserer jeweils gegen ihn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
begründeten Forderungen an uns ab. Soweit der Käufer die abgetretenen
Forderungen für uns einzieht, hat er die eingezogenen Beträge an uns
abzuführen, sobald unsere Forderungen fällig sind. Pfändungen oder sonstige
Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder Rechte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Mängelgewährleistung
Beanstandungen
wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung sowie Rügen wegen Mangels sind,
sofern diese offensichtlich sind, unverzüglich, spätestens innerhalb von 8
Werktagen nach Ablieferung der Ware schriftlich an uns mitzuteilen. Wir sind
berechtigt, die Einsendung einer Probe des beanstandeten Präparats, ggf. auch
die Rücksendung der gesamten beanstandeten Ware, auf unsere Kosten zu
verlangen.
Soweit ein
von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Den Ersatz
für Folgeschäden übernehmen wir nur, wenn sie von uns vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurden.
X. Gerichtsstand
Es findet
ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts Anwendung.
Für
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in
Wien zuständig.
Stand: 01.06.2018